Welche Interessen und Fähigkeiten sollte ich mitbringen?
Für ein Studium der Mathematik sollten Sie Spaß am Fach mitbringen und den Wunsch, Zusammenhänge bis ins feinste Detail verstehen zu wollen. Dafür benötigen Sie auch Ausdauer und Hartnäckigkeit. Denn während in der Schule das Üben von Lösungswegen im Vordergrund steht, lernen Sie im Studium, Beweise zu führen und Fragestellungen zu verstehen und zu bearbeiten. Um die dabei auftretenden Schwierigkeiten meistern zu können, hilft Ihnen eine gute Frustrationstoleranz, logisches Denken und systematisches Verstehen (Zusammenhänge erkennen und einordnen).
Als Lehrerin oder Lehrer brauchen Sie vielfältige Kompetenzen und Fähigkeiten. Sie sollten sich natürlich für die Inhalte Ihres Faches begeistern, gleichzeitig aber auch Freude daran haben, Ihr Wissen an Ihre Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Sie müssen Unterrichtskonzepte erstellen, teilweise auch gemeinsam mit anderen Lehrerinnen und Lehrern, und in der täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein hohes Maß an pädagogischem Geschick beweisen. Zudem sollten Sie eine Reihe sozialer Kompetenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. kommunikative Fähigkeiten, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit sowie Motivations- und Begeisterungsfähigkeit. Diese Eigenschaften helfen Ihnen auch im Umgang mit Eltern. Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, eine positive Lernumgebung zu schaffen, die Ihren Schülerinnen und Schülern ermöglicht, sich zu entfalten, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Mathematik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.
Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.
Lehr- und Prüfungssprache
Die gängigen Lehrsprachen im Master of Education Mathematik ist Deutsch. Nach Absprache sind auch andere Sprachen möglich.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit zwei Hauptfächern (ohne Sonderfall Musik und ohne Erweiterungsfächer)
- Abschluss eines auf das Lehramt an Gymnasien bezogenen Bachelor-Studiengangs in zwei Hauptfächern oder ein gleichwertiger Abschluss.
- In Ausnahmefällen ist der Zugang zum Masterstudiengang auch mit dem Abschluss eines sechssemestrigen Fachbachelorstudiengangs einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule, Dualen Hochschule oder Berufsakademie, der lehramtsbezogene Elemente (siehe a. – d.) enthält, möglich. Dasselbe gilt für Absolventen eines lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs, der nicht auf das gymnasiale Lehramt ausgerichtet ist.
Folgende Leistungen müssen nachgewiesen sein:
- a.) jeweils mindestens 64 ECTS in den Fachwissenschaften der beiden Hauptfächer, sowie in der Summe mindestens 146 ECTS in den Fachwissenschaften beider Hauptfächer
- b.) jeweils mindestens 5 ECTS in den Fachdidaktiken der beiden Hauptfächer
- c.) mindestens 12 ECTS in den Bildungswissenschaften
- d.) ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule oder einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe oder ein äquivalentes Schulpraktikum,
- Fehlende Kenntnissekönnen im Umfang von bis zu 50 ECTS für den gesamten Master-Studiengang nachgeholt werden. Diese Nachqualifizierung muss bis zur Anmeldung der Masterarbeit abgeschlossen sein.
Eine Nachqualifizierung ist nicht möglich bei:
- Fachdidaktik-Lehrveranstaltungen (siehe b.) sowie das Orientierungspraktikum (siehe d.) können nicht nachgeholt werden, sondern müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgewiesen werden. Abweichend hiervon können im Fall einer Bewerbung für die Engpassfächer-Kombinationen Physik/Mathematik und Physik/Informatik die Fachdidaktik-Lehrveranstaltungen (siehe b.) nachgeholt werden.
- In folgenden Fächern ist eine Nachqualifizierung der folgenden Leistungen nicht möglich. Diese Leistungen müssen zum Bewerbungsschluss nachgewiesen werden:
- Biologie: Praktikum „Chemische Operationen“, Praktikum „Zellbiologisch-histologisch-mikroskopischer Kurs“
- Politikwissenschaft: Seminarleistungen (es können nur Leistungen in Vorlesungen nachgeholt werden)
- Sport: Sportpraktische Leistungen (Module 5-7 des Bachlorstudiengangs Sport Lehramt)
Zulassungsbeschränkung der Fächer Biologie, Politikwissenschaft und Sport
Die drei Hauptfächer Biologie, Politikwissenschaft und Sport sind zudem zulassungsbeschränkt; die betreffenden Studienplätze werden aufgrund eines universitären Auswahlverfahrens vergeben.
Die aktuellen Regelungen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Zulassungssatzung.
Gebühren und Beiträge
Semesterbeitrag
Pro Studiensemester an der Universität Konstanz ist von allen Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen, der in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben wird. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag ist und aus welchen Kosten er sich zusammensetzt.
Studiengebühren im Erststudium für einen Teil der internationalen Studierenden
In Baden-Württemberg werden ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für einen Teil der internationalen Studierenden im Erststudium erhoben. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR müssen keine Studiengebühr im Erststudium bezahlen. Ebenso davon ausgenommen sind bestimmte BildungsinländerInnen (z. B. Nicht-EU-BürgerInnen mit deutschem Abitur) sowie Studierende im Rahmen einer Promotion. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Studiengebühren im Zweitstudium für alle Studierenden
Zeitgleich werden Studiengebühren für ein Zweitstudium für alle Studierenden eingeführt. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Die Universität Konstanz befreit jährlich eine begrenzte Anzahl von besonders begabten internationalen Studierenden mit Abschlussziel bei uns, nach Maßgabe der Regelungen in der Begabtenbefreiuungssatzung der Universität. Ausführliche Informationen finden Sie hier.